Der Begriff Kurzwahl wird in zwei Bedeutungen verwendet, die man auseinanderhalten sollte.
1. Kurze Rufnummern für Dienste
Bestimmte Dienste sind unter kurzen, leicht merkbaren Nummern erreichbar, ohne Vorwahl. Dazu zählen die Notrufe 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst), die Behördenrufnummer 115 und die harmonisierten Nummern im Bereich 116, etwa 116117. Auch Auskunftsdienste im 118-Bereich zählen dazu. Diese Nummern sind auf Netzebene so eingerichtet, dass sie direkt zu den jeweiligen Stellen führen, unabhängig von Deiner Ortsnetzkennzahl.
Wichtig: Kurze Nummern gelten oft nur in dem Land, für das sie vorgesehen sind. Aus dem Ausland oder bei einem ausländischen Anbieter führen sie nicht zwangsläufig zum gleichen Ziel. Ausnahme ist die europaweite Notrufnummer 112.
2. Kurzwahldienste
Das Telekommunikationsgesetz kennt auch Kurzwahldienste. Das sind Dienste, die unter besonders kurzen Nummern etwa per SMS erreichbar sind, zum Beispiel für Spenden oder Abstimmungen. Nach § 120 TKG dürfen solche Nummern nicht als Anrufer-Rufnummer übermittelt werden, damit niemand mit ihnen Identitäten vortäuscht.
3. Kurzwahl am Telefon
Am Telefon oder in der Telefonanlage bedeutet Kurzwahl, dass eine häufig genutzte Nummer auf einer Taste oder einem Kürzel gespeichert wird. Das ist eine reine Komfortfunktion Deines Geräts oder Deiner Telefonanlage und hat mit dem Nummernplan nichts zu tun.
Abgrenzung
- Sonderrufnummern wie 0800 oder 0900 sind lang und haben eine Vorwahl-Gasse
- Kurzwahl-Nummern haben keine Ortsnetzkennzahl
Tipp
Speichere die wichtigen Notrufnummern nicht nur im Kopf. Auf Smartphones lassen sich Notfallkontakte und Kurzwahl-Funktionen so einrichten, dass sie auch bei gesperrtem Bildschirm erreichbar sind.
