Bei der Rufnummernportierung bleibt Deine Telefonnummer bestehen, wenn Du den Anbieter wechselst. Dafür besteht in Deutschland ein gesetzlicher Anspruch. Auch Österreich und die Schweiz kennen die Nummernmitnahme zwischen Anbietern.
So läuft eine Portierung ab
- Du schließt den neuen Vertrag ab und beauftragst dort die Mitnahme der Nummer.
- Der neue Anbieter fordert die Nummer beim bisherigen Anbieter an.
- Zum vereinbarten Termin wird die Nummer im Netz umgeschaltet. Dabei kann es kurze Ausfälle geben.
Wichtig: Kündige den alten Vertrag nicht vorher selbst, sonst kann die Nummer verloren gehen. Details im Ratgeber Rufnummer mitnehmen.
Kosten
Die Entgelte für die Mitnahme sind reguliert. Der Anbieter darf nur angemessene Beträge verlangen. Die konkrete Höhe findest Du in den Preisinformationen Deines Anbieters; die Bundesnetzagentur ist Anlaufstelle bei Streit.
Folgen für Vorwahlen
Durch Portierung passt die Vorwahl nicht mehr zwingend zum Anbieter oder zum Ort. Eine Mobilfunkvorwahl verrät also nicht mehr verlässlich den Netzbetreiber. Bei Festnetznummern gilt in der Regel, dass die Mitnahme innerhalb desselben Ortsnetzes möglich ist.
Abgrenzung
Die Portierung ist keine Anrufweiterleitung: Bei der Portierung wird die Nummer selbst verlegt, nicht der einzelne Anruf umgeleitet.
Praxistipp
Halte vor dem Wechsel Vertragsnummer, Kundenkennwort und die genaue Schreibweise des Inhabernamens bereit, damit der Antrag nicht an Formfehlern scheitert. Plane außerdem einen Puffer für die Umschaltung ein, falls Du in dieser Zeit wichtige Anrufe erwartest. Bei Problemen hilft zuerst der neue Anbieter weiter.
