Ein Teilnehmerverzeichnis ist eine gedruckte oder elektronische Liste, in der Rufnummern mit dem Namen und der Anschrift der Anschlussinhaber stehen. Im Gesetz heißt es Endnutzerverzeichnis. Die Regeln dafür stehen im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 17.
Was das Gesetz regelt
- Anschlussinhaber können mit Rufnummer, Namen und Anschrift in ein öffentlich zugängliches Verzeichnis eingetragen werden, soweit sie das beantragen.
- Vor dem Antrag sind sie über Nutzungsmöglichkeiten durch die eingebetteten Suchfunktionen elektronischer Verzeichnisse zu informieren.
- Auf Antrag können zusätzliche Angaben wie Beruf und Branche eingetragen werden; Antragsteller bestimmen, welche Angaben veröffentlicht werden.
- Für den Eintrag darf kein Entgelt verlangt werden.
- Der Anschlussinhaber kann von seinem Anbieter jederzeit unentgeltlich verlangen, dass seine Daten eingetragen, gespeichert, berichtigt oder gelöscht werden.
Auskunft und Verzeichnis
Die Daten kommen von den Telefonanbietern, die sie nach § 18 TDDDG an Unternehmen weitergeben müssen, die Auskunftsdienste oder Verzeichnisse betreiben. Wie ein Eintrag im Alltag gepflegt oder gelöscht wird, beschreibt der Eintrag Telefonbucheintrag und der Ratgeber Telefonbuch-Eintrag ändern oder löschen.
Abgrenzung zu telefonbuch.net
telefonbuch.net ist kein Teilnehmerverzeichnis. Wir zeigen Vorwahlen, Ortsnetze und Rufnummernbereiche auf Basis amtlicher Angaben, aber keine Daten privater Personen. Wer nach einer Person sucht, muss dafür die dafür zugelassenen Verzeichnisse nutzen. Zur Datenbasis siehe Methodik.
Hinweis zur Aktualität
Verzeichnisse sind nur so aktuell wie die Daten, die Anbieter und Teilnehmer melden. Wer umzieht oder die Nummer wechselt, sollte den Eintrag prüfen und korrigieren lassen.
Verzeichnis und Datenschutz
Weil Verzeichnisse personenbezogene Daten enthalten, gelten zusätzlich die Datenschutzregeln. Anbieter dürfen nur die Daten weitergeben, die Du freigegeben hast.
