Glossar

Telefonbucheintrag

Ein Telefonbucheintrag ist die Veröffentlichung von Name, Anschrift und Rufnummer in einem Verzeichnis. Er erfolgt nur auf Antrag und lässt sich kostenlos ändern oder löschen.

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Telefonbucheintrag

Ein Telefonbucheintrag ist die Aufnahme Deiner Daten, also Name, Anschrift und Rufnummer, in ein gedrucktes oder elektronisches Verzeichnis. Er ist freiwillig. Niemand muss sich eintragen lassen.

Rechte und Pflichten nach § 17 TDDDG

  • Eintrag nur auf Antrag: Anschlussinhaber können eingetragen werden, soweit sie dies beantragen.
  • Kostenlos: Für den Eintrag darf kein Entgelt erhoben werden.
  • Wählbarer Umfang: Du bestimmst, welche Angaben veröffentlicht werden, etwa nur den Namen und die Nummer, nicht aber die Straße. Auf Wunsch lassen sich Beruf und Branche ergänzen.
  • Weitere Nutzer: Weitere Personen im Haushalt dürfen mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit sie einverstanden sind.
  • Information beim Vertragsabschluss: Dein Anbieter muss Dich auf die Möglichkeit des Eintrags hinweisen.

Ändern oder löschen

Du kannst jederzeit von Deinem Anbieter verlangen, dass Deine Daten unentgeltlich eingetragen, gespeichert, berichtigt oder gelöscht werden. Verzeichnisanbieter sind verpflichtet, die vom Anbieter übermittelten Daten zu veröffentlichen sowie unrichtige oder gelöschte Daten zu entfernen. Der Ablauf Schritt für Schritt steht im Ratgeber Telefonbuch-Eintrag ändern oder löschen.

Warum Du Dir den Eintrag überlegen solltest

Ein Eintrag macht Dich über Telefonauskunft und Online-Verzeichnisse auffindbar, bei Selbstständigen sinnvoll, bei Privatleuten Geschmackssache. Wegen der eingebetteten Suchfunktionen kann ein Eintrag auch Rückwärtssuche-Treffer erzeugen. Prüfe deshalb, welche Angaben Du freigibst.

Auf telefonbuch.net erscheinen keine privaten Einträge. Wir zeigen amtliche Vorwahl-Daten, siehe Methodik.

Eintrag bei Rufnummernwechsel

Ändert sich Deine Nummer oder Adresse, gib die Änderung beim Anbieter an. Das Verzeichnis übernimmt sie von dort, du musst nicht jeden Verzeichnisanbieter einzeln kontaktieren.

Häufige Fragen

Ist ein Telefonbucheintrag Pflicht?
Nein. Er erfolgt nur auf Antrag des Anschlussinhabers.
Was kostet ein Telefonbucheintrag?
Nichts. Nach § 17 TDDDG darf für den Eintrag kein Entgelt erhoben werden; auch Änderung und Löschung sind unentgeltlich.