Viele möchten ihre bekannte Festnetznummer auch unterwegs nutzen, ohne ein zusätzliches Telefon mitzunehmen. Es gibt mehrere Wege, die sich technisch und rechtlich unterscheiden.
Die Möglichkeiten
- Rufumleitung: Anrufe auf die Festnetznummer werden an die Handynummer weitergeleitet (Anrufweiterleitung). Kosten und Bedingungen richten sich nach dem Tarif des Anbieters.
- VoIP-App oder Softphone: Bei IP-basierten Anschlüssen (VoIP, All-IP) lässt sich die Festnetznummer auf einem Smartphone anmelden. Das Telefon verhält sich dann wie ein Gerät am Router.
- Mitnahme zu einem passenden Anbieter: Beim Anbieterwechsel kann die Nummer mitgenommen werden (Rufnummernportierung, § 59 TKG).
Vorwahl und Anzeige
Die Nummer bleibt eine geografische Rufnummer mit ihrer Ortsnetzkennzahl, auch wenn Du sie am Handy nutzt. Beim Anrufen wird die zugeteilte Nummer übermittelt; ob die Festnetznummer oder die Handynummer im Display des Angerufenen erscheint, hängt von der Einstellung des Anbieters ab. Grundsatz nach dem Telekommunikationsgesetz: Nur Nummern, an denen Du ein Nutzungsrecht hast, dürfen übermittelt werden (siehe Rufnummernanzeige).
Worauf Du achten solltest
- Prüfe Kosten für die Rufumleitung, vor allem zu Mobilfunknummern.
- Prüfe, ob Dein Anbieter die Nutzung außerhalb des Ortsnetzes unterstützt.
- Aus dem Ausland können Roaming-Entgelte anfallen (siehe Roaming).
Eine ausführliche Anleitung für den Fall, dass kein Festnetz vorhanden ist, bietet der Ratgeber Festnetznummer ohne Festnetz.
Rechtlicher Rahmen
Das Telekommunikationsgesetz regelt, dass Anbieter beim Wechsel die Rufnummernmitnahme ermöglichen müssen. Für die Nutzung von Ortsnummern außerhalb des Ortsnetzes gelten die Zuteilungsregeln der Bundesnetzagentur und die Bedingungen des Anbieters.
