Die Rufnummernanzeige zeigt auf Deinem Telefon oder Handy die Nummer des Anrufers an, bevor Du abhebst. Technisch heißt die Funktion CLIP; ihr Gegenstück beim Anrufer ist CLIR, das Unterdrücken der Anzeige.
Was das Gesetz verlangt (§ 120 TKG)
- Anbieter nummerngebundener Telefondienste müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau eine vollständige Rufnummer des deutschen Nummernraums übermittelt und als solche gekennzeichnet wird.
- Die Rufnummer muss dem Endnutzer für den Dienst zugeteilt sein; weitere beteiligte Anbieter dürfen sie nicht verändern.
- Endnutzer dürfen zusätzliche Rufnummern nur dann aufsetzen, wenn sie ein Nutzungsrecht daran haben.
- Rufnummern für Auskunfts-, Massenverkehrs- und Premium-Dienste, Kurzwahlnummern sowie 110 und 112 dürfen nicht als Anrufer-Rufnummer erscheinen.
Anrufe mit unterdrückter Nummer
Wer seine Nummer unterdrückt, erscheint beim Angerufenen als „unbekannt“. Das Gesetz sieht vor, dass Angerufene Anrufe mit unterdrückter Rufnummernanzeige auf einfache Weise und unentgeltlich abweisen können müssen. Wie Du das bei Deinem Anbieter oder Gerät einstellst, steht im Ratgeber Rufnummer unterdrücken.
Warum die Anzeige trotzdem täuschen kann
Trotz der Regeln gibt es Fälle von Call-ID-Spoofing, bei dem die angezeigte Nummer nicht die tatsächliche ist. Auslandsgespräche mit deutscher Nummer dürfen nach dem Gesetz nicht ohne Weiteres angezeigt werden; die Anzeige ist dann zu unterdrücken. Ein Display ist deshalb ein Hinweis, kein Beweis.
Bei Abzocke und Belästigung hilft die Meldung bei der Bundesnetzagentur, siehe Rufnummernmissbrauch.
Beispiele aus dem Alltag
Ein Anruf mit Ortsvorwahl erscheint mit der vollen Nummer im Display. Bei unterdrückter Anzeige steht oft nur „Unbekannt“. Fehlt die Nummer ganz, kann eine Anlage oder ein Anrufer im Ausland dahinterstecken.
