Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die deutsche Regulierungsbehörde unter anderem für Telekommunikation. Für Telefonnummern ist sie die zentrale Stelle: Sie verwaltet den deutschen Nummernraum, legt Regeln für die Nutzung fest und teilt Rufnummernblöcke an Anbieter zu.
Was die Behörde bei Rufnummern macht
- Zuteilung: Anbieter und andere Berechtigte beantragen Nummern, etwa persönliche Rufnummern (0700) oder nationale Teilnehmerrufnummern (032). Die Zuteilungsregeln gelten als Nummernplan.
- Verzeichnisse: Zugeteilte Blöcke veröffentlicht die Behörde in Listen zum Herunterladen.
- Verbraucherschutz: Bei Rufnummernmissbrauch, etwa unzulässigen Werbeanrufen oder manipulierten Anzeigen, kann sie Maßnahmen ergreifen.
- Regeln zur Anzeige: Das Telekommunikationsgesetz legt fest, welche Rufnummern übermittelt werden dürfen (siehe Rufnummernanzeige).
Gliederung des Nummernraums
Die Bundesnetzagentur teilt den Raum in Rufnummerngassen ein, also Bereiche mit einheitlicher Nutzung, zum Beispiel geografische Rufnummern mit Ortsnetzkennzahl oder Sonderrufnummern. Auf der Seite zur Nummerierung stellt sie eine Rufnummernsuche, Zuteilungsregeln und Listen zugeteilter Blöcke bereit.
Bezug zu telefonbuch.net
Die Vorwahlangaben auf telefonbuch.net beruhen auf den amtlichen Daten der Bundesnetzagentur; für Österreich auf Angaben der RTR, für die Schweiz auf Angaben des BAKOM. Wie wir die Daten verwenden, steht unter Methodik.
Wichtig: Die Behörde führt keine Teilnehmerdaten. Wem eine einzelne Nummer gehört, erfährt man dort nicht; zugeteilt werden Blöcke an Anbieter, nicht Nummern an Privatpersonen.
Beschwerden und Hinweise
Verbraucher können Unregelmäßigkeiten wie unerlaubte Werbeanrufe oder manipulierte Anzeigen bei der Behörde melden. Das hilft ihr, Muster zu erkennen und gegen Verursacher vorzugehen. Einen Anspruch auf Einzelfallauskunft zum Inhaber einer Nummer gibt es dabei nicht.
