CLIR steht für Calling Line Identification Restriction, auf Deutsch Rufnummernunterdrückung. Mit CLIR wird die eigene Nummer beim Angerufenen nicht angezeigt, dort erscheint dann etwa „Anonym“ oder „Unbekannt“. Das Gegenstück ist CLIP.
Arten der Unterdrückung
- Dauerhaft: im Router, in der Telefonanlage oder beim Mobilfunkanbieter für alle Anrufe eingestellt.
- Pro Anruf: nur für ein einzelnes Gespräch. Bei Handys geschieht das meist mit dem Code #31# vor der Zielnummer, im Festnetz je nach Anbieter mit einer Ziffernfolge.
Die genaue Bedienung hängt vom Anbieter ab; im Ratgeber Rufnummer unterdrücken steht die praktische Anleitung.
Ausnahmen
Bei Notrufen wird die Unterdrückung aufgehoben, damit die Leitstelle die Nummer sieht. Manche Dienste oder Angerufene lehnen anonyme Anrufe ab; viele Menschen nehmen sie ohnehin nicht an.
Datenschutz und Sicherheit
CLIR schützt die Privatsphäre, etwa beim Rückruf einer Beratungsstelle oder bei beruflichen Anrufen vom privaten Handy. Es hilft aber nicht gegen Anruflisten bei Anbietern. Auch Werbeanrufe mit unterdrückter Nummer sind in Deutschland unzulässig; Verstöße kannst Du der Bundesnetzagentur melden, siehe Rufnummernmissbrauch.
Abgrenzung
CLIR unterdrückt nur die Anzeige. Eine absichtlich falsche Nummer ist etwas anderes, siehe Call-ID-Spoofing.
Praxistipp
Möchtest Du die Nummer nur ausnahmsweise verbergen, nutze die Unterdrückung pro Anruf. Bei dauerhafter Unterdrückung erreichst Du manche Gesprächspartner nicht mehr zuverlässig, weil Anonymes oft nicht angenommen wird. Prüfe nach der Einrichtung mit einem Bekannten, ob die Anzeige wie gewünscht wirkt.
Rechtlicher Rahmen
Die Unterdrückung der eigenen Nummer ist grundsätzlich erlaubt. Sie darf aber nicht dazu dienen, Dritte zu täuschen oder gesetzliche Pflichten zu umgehen, etwa bei Werbeanrufen. Bei Werbeanrufen ist die Unterdrückung der Nummer in Deutschland unzulässig. Hinweise zur Praxis findest Du im Ratgeber zum Unterdrücken der Rufnummer.
