Die 115 ist die einheitliche Behördenrufnummer in Deutschland. Unter ihr erhältst Du Auskunft zu Leistungen der Verwaltung von Kommunen, Ländern und Bund, ohne dass Du die zuständige Stelle kennen musst.
Wobei die 115 hilft
- Welche Unterlagen für einen Antrag nötig sind
- Welche Behörde zuständig ist
- Öffnungszeiten und Terminmöglichkeiten
- Allgemeine Fragen zu Verwaltungsleistungen
Die 115 ersetzt keine Beratung im Einzelfall und trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen.
Erreichbarkeit
Die Teilnahme ist für Kommunen freiwillig, deshalb ist die 115 nicht überall in gleichem Umfang verfügbar. Ob Dein Wohnort angeschlossen ist, siehst Du auf der Webseite zur 115. Der Dienst arbeitet zu festen Servicezeiten an Werktagen; die aktuellen Zeiten nennt das Angebot selbst. Eine Auskunft ist auch über eine Online-Anfrage möglich.
Kosten
Der Anruf ist nicht gebührenfrei wie ein Notruf. Er wird nach den allgemeinen Regeln wie ein Anruf ins deutsche Festnetz abgerechnet und ist damit in gängigen Flatrates enthalten, für Mobilfunkkunden nach Tarif. Prüfe zur Sicherheit die Angaben auf der offiziellen Seite oder bei Deinem Anbieter.
Abgrenzung
Die 115 ist kein Notruf. Bei Gefahr gilt die 112 oder die 110. Von Servicerufnummern wie 0800 unterscheidet sie sich durch den amtlichen Charakter. Ein Überblick steht im Ratgeber Behördennummer 115 erklärt, die Nummer selbst unter 115.
Praxistipp
Halte beim Anruf Deine Anschrift und das Anliegen bereit, damit die Mitarbeitenden schnell die zuständige Stelle finden. Für komplizierte Fälle lohnt es sich, nach der Auskunft einen Termin bei der Behörde zu vereinbaren. Notiere Dir Name oder Vorgangsnummer des Gesprächs.
