Der Rufnummernplan (auch Nummernplan oder Nummerierungsplan) ist das Regelwerk, das die Struktur aller öffentlichen Telefonnummern eines Landes beschreibt. Er legt fest, welche Nummernbereiche für welchen Zweck bestimmt sind und wie lang Nummern sein dürfen.
Was der Plan regelt
- Aufbau von Rufnummern aus Vorwahl und Teilnehmerrufnummer
- Zuordnung von Bereichen, zum Beispiel Ortsnetze, Mobilfunk, Servicerufnummern, Notrufe
- Regeln zur Vergabe von Nummern an Netzbetreiber und Diensteanbieter
- Regeln für Sonderfälle wie harmonisierte Dienste und kurze Behörden- und Notrufnummern
Wer ist zuständig?
Die Zuständigkeit ist national geregelt:
- Deutschland: die Bundesnetzagentur
- Österreich: die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
- Schweiz: das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Über allen drei steht die ITU mit dem internationalen Rahmen nach E.164. Sie weist den Ländern ihre Ländervorwahl zu.
Warum sich Nummernpläne ändern
Neue Dienste, neue Technik wie Internettelefonie und der wachsende Bedarf an Mobilfunknummern machen immer wieder Anpassungen nötig. Dabei werden neue Bereiche geöffnet oder bestehende Bereiche neu gewidmet. Wie neue Vorwahlen entstehen, erklärt der Ratgeber Wie entstehen neue Vorwahlen?.
Bedeutung für diese Seite
Telefonbuch.net stützt sich auf diese amtlichen Daten, siehe Methodik. Eine Nummer zeigt nur an, zu welchem Bereich sie gehört, nicht, wem sie gehört.
Beispiel für Bereiche
Im deutschen Plan sind Bereiche zum Beispiel für Ortsnetze mit führender 0, Mobilfunk (015, 016, 017), Servicedienste (0800, 0180) und Mehrwertdienste (0900) reserviert. Kurze Nummern wie 110 oder 112 und die 116-Dienste gehören ebenfalls dazu. Wer sich den Plan vor Augen hält, erkennt anhand der ersten Ziffern schnell, um welche Art Nummer es sich handelt.
