Eine Zugangsnummer ist eine Rufnummer, die den Zugang zu einem bestimmten Dienst oder Netz ermöglicht. Es ist kein fest definierter Rechtsbegriff, sondern ein Sammelbegriff aus dem Alltag und der Technik. Wer „Zugangsnummer“ liest, sollte deshalb immer auf den Zusammenhang achten.
Typische Beispiele
- Einwahlnummer für Telefon- oder Webkonferenzen, die zusammen mit einer Konferenz-ID und oft einer PIN genutzt wird
- Mailbox-Abfragenummer, mit der Du Deine Sprachnachrichten von unterwegs abhörst
- Zugangsnummer eines Dienstes, etwa einer Service-Hotline, die über einen Servicerufnummern-Bereich läuft
- Historisch auch die Netzkennzahlen, mit denen man vor einer Nummer einen Verbindungsnetzbetreiber auswählte (siehe Call-by-Call)
Abgrenzung
Eine Zugangsnummer ist weder eine Vorwahl noch die Verkehrsausscheidungsziffer 0. Sie ist eine vollständige Rufnummer, die man wählt, um in einen Dienst zu gelangen. Die Zusatzinformationen, etwa PIN oder Konferenzraum, gibst Du danach per Tastatur ein.
Kosten und Sicherheit
- Die Kosten hängen vom Nummerntyp ab: Eine Zugangsnummer mit Ortsvorwahl kostet nach Deinem Festnetztarif, eine Sonderrufnummer nach eigener Preisregel.
- Gib PIN und Zugangsdaten nur dort ein, wo Du den Dienst selbst angefordert hast.
- Rufe unbekannte Zugangsnummern nicht ungeprüft zurück, vor allem bei Ping-Anrufen.
Bei Telefonanlagen wird die Zugangsnummer manchmal auch für die Amtsholung oder die Stammnummer verwendet; mit Durchwahl gelangt man dann zum einzelnen Teilnehmer.
Beispiel
Eine Webkonferenz nennt Dir eine Einwahlnummer und einen Code. Du rufst die Nummer an, gibst nach der Ansage den Code ein und bist im Gespräch. Die Nummer funktioniert wie ein Eingang, der Code wie der Schlüssel.
