Die Rückwärtssuche (auch Inverssuche) kehrt die gewohnte Verzeichnissuche um: Statt einen Namen zu suchen und die Nummer zu erhalten, gibt man eine Rufnummer ein und möchte den zugehörigen Namen finden. Technisch ist das nur möglich, wenn die Nummer samt Name und Anschrift in einem Teilnehmerverzeichnis steht.
Welche Regeln gelten
Die Grundlage bilden die Daten, die Anschlussinhaber selbst für Verzeichnisse freigeben. Nach § 17 TDDDG werden Einträge nur auf Antrag veröffentlicht, und Anschlussinhaber müssen vor dem Antrag über die eingebetteten Suchfunktionen elektronischer Verzeichnisse informiert werden. Du kannst Deinen Eintrag jederzeit kostenlos ändern oder löschen lassen. Wer nicht eingetragen ist, ist per Verzeichnis-Rückwärtssuche auch nicht zu finden. In der Praxis hängt die Auffindbarkeit außerdem von den Einstellungen des jeweiligen Verzeichnisanbieters ab; früher war dafür ein ausdrückliches Widerspruchsrecht vorgesehen. Wie Du Deinen Eintrag steuerst, steht im Eintrag Telefonbucheintrag.
Was eine Rückwärtssuche nicht kann
- Sie findet keine Inhaber von Nummern, die nicht eingetragen sind, etwa die meisten Handynummern.
- Sie zeigt nicht zuverlässig, wer wirklich anruft: Bei manipulierter Anzeige (Call-ID-Spoofing) steht eine fremde Nummer im Display.
- Die Vorwahl allein verrät höchstens den Ort oder das Netz (Ortsnetzkennzahl), keine Person.
Haltung von telefonbuch.net
telefonbuch.net bietet keine Rückwärtssuche an und führt keine Daten privater Personen. Wir erklären, was die Vorwahl einer Nummer über Ort und Netz aussagt, und geben Hinweise für unbekannte Anrufe im Ratgeber Unbekannte Nummer: Woher kommt der Anruf?.
Tipp bei unbekannten Anrufen
Statt eine Person ausfindig machen zu wollen, prüfst Du besser, aus welchem Bereich die Nummer stammt: Ortsvorwahl, Mobilfunk, Sondernummer oder Ausland. Bei Unsicherheit blockiere die Nummer und rufe nicht zurück.
