Sondernummern

118xy: Auskunftsdienste und ihre Preise

Die 118xy-Nummern (11810 bis 11899) sind Auskunftsdienste. Die Preise reichen seit 1. Dezember 2024 je nach Tarif von 0,49 bis 2,99 Euro pro Minute, teils mit Zusatzpreis pro Anruf.

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118xy: Auskunftsdienste und ihre Preise

Nummern im Bereich 11810 bis 11899 sind Auskunftsdienste. Die Bundesnetzagentur beschreibt sie als bundesweit jederzeit telefonisch erreichbare Dienste, die neutral Rufnummer, Name, Anschrift und weitere Angaben weitergeben. Die Auskunft über Telefonnummern gehört zu den klassischen Aufgaben; Näheres steht im Glossar unter Telefonauskunft. Anders als bei einem Verzeichnis wie telefonbuch.net, das keine Daten privater Personen enthält, bezahlst Du hier für den Dienst am Telefon.

Die Tarife A1 bis A8

Seit dem 1. Dezember 2024 gilt nach der Verfügung Nr. 69/2023 der Bundesnetzagentur (zuletzt durch Verfügung Nr. 58/2026 geändert) ein einheitliches Tarifschema für 118er-Rufnummern. Jeder zugeteilte Nummer ordnet der Inhaber eine Tarifbezeichnung zu. Die Endkundenpreise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile:

Tarif Preis pro Minute Zusätzlich pro Anruf
A1 0,49 Euro –
A2 0,99 Euro –
A3 1,99 Euro –
A4 2,49 Euro –
A5 2,99 Euro –
A6 1,99 Euro 0,99 Euro
A7 0,49 Euro 1,99 Euro
A8 0,99 Euro 1,99 Euro

Welcher Tarif zu einer bestimmten 118er-Nummer gehört, steht nicht in der Nummer selbst. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht dafür eine Tarifzuordnung.

Gesetzliche Grenzen

Für Auskunftsdienste gilt wie für Premium-Dienste die Höchstgrenze des § 112 TKG: Zeitabhängig abgerechnete Verbindungen dürfen höchstens 3 Euro pro Minute kosten, abgerechnet im 60-Sekunden-Takt; zeitunabhängig abgerechnete Leistungen höchstens 30 Euro pro Verbindung. Nach § 113 TKG ist eine zeitabhängig abgerechnete Verbindung nach 60 Minuten zu trennen. Die Tarife A1 bis A8 liegen unter diesen Grenzen.

Preisansage

Bei sprachgestützten Auskunftsdiensten muss der Preis vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit angesagt werden (§ 110 TKG). Wird der Dienst weitervermittelt, muss der Preis auch für das weiterzuvermittelnde Gespräch genannt werden. Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Preisinformation, entfällt nach § 116 TKG insoweit der Anspruch auf das Entgelt.

Keine Vermittlung mehr

Die Bundesnetzagentur hat den Nummernplan für Auskunftsrufnummern mit Wirkung zum 11. August 2022 geändert. Dadurch entfiel die Erlaubnis, im Rahmen dieser Nummern Vermittlungsdienste zu erbringen. Die Änderung gilt über einen Teilwiderruf auch für bestehende Zuteilungen. Eine Auskunft kann also weiterhin gegeben werden, ein Verbinden zum gesuchten Teilnehmer gehört nach dieser Änderung nicht mehr zu den erlaubten Leistungen dieser Nummernart.

Wer bekommt 118xy-Nummern?

Die Bundesnetzagentur teilt die Nummern zu; Nummernplan und Antragsverfahren sind öffentlich. Zugeteilte und freie Nummern führt sie in getrennten Verzeichnissen. Inhaber einer Zuteilung ordnen jede Nummer einem der vorgeschriebenen Tarife zu und melden Änderungen. Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann nach § 117 TKG von der Bundesnetzagentur Name und Anschrift des Nummern-Inhabers erfragen.

Tipps zur Kostenkontrolle

  • Preisansage abwarten: Höre die Ansage zu Ende, bevor die Entgeltpflicht beginnt. Du kannst bis dahin auflegen.
  • Nach Tarif fragen: Vergleiche den angesagten Minutenpreis und einen möglichen Zusatzpreis pro Anruf mit der Tabelle oben.
  • Kurz halten: Bei Minutenpreisen von bis zu 2,99 Euro summieren sich lange Gespräche schnell.
  • Kostenlose Alternativen: Vorwahlen und Nummernarten kannst Du auf telefonbuch.net nachschlagen, etwa die Ortsvorwahlen in Deutschland. Hinweise zur Einordnung unbekannter Anrufe: Unbekannte Nummer – woher kommt der Anruf?
  • Rechnung prüfen: Bei Verdacht auf überhöhte Beträge hilft Rufnummernmissbrauch melden.

Einordnung im Vergleich: Premium-Dienste unter 0900 haben eigene Tarife, Service-Dienste unter 0180 sind deutlich günstiger, und 0800 ist entgeltfrei. Einen Gesamtüberblick bietet der Ratgeber Kosten von Sondernummern.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anruf bei einer 118er-Nummer?
Das hängt vom Tarif der Nummer ab. Laut Bundesnetzagentur reichen die Preise seit 1. Dezember 2024 von 0,49 bis 2,99 Euro pro Minute, bei einigen Tarifen kommt ein Preis pro Anruf von 0,99 oder 1,99 Euro hinzu.
Muss der Preis vor dem Gespräch angesagt werden?
Ja, bei sprachgestützten Auskunftsdiensten verlangt § 110 TKG eine Preisansage vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit.
Können 118er-Nummern noch weiterverbinden?
Nein. Seit der Änderung des Nummernplans zum 11. August 2022 ist die Erlaubnis zur Vermittlung in diesem Nummernbereich entfallen.