Bei 0900-Nummern wird neben der Telefonverbindung eine weitere Dienstleistung erbracht und zusammen mit dem Anruf abgerechnet. Die Bundesnetzagentur nennt sie Premium-Dienste. Das können Beratungs-, Info- oder Unterhaltungsdienste sein. Weil hier mehr als nur das Telefonat bezahlt wird, sind sie besonders streng reguliert. Das Glossar erklärt die Begriffe Premium-Rate-Dienst und Mehrwertdienst.
Die Preise: Tarifkennung nach der 0900
Die erste Ziffer nach der 0900 wirkt als Tarifkennung. Seit dem 1. Dezember 2024 gelten diese Endkundenpreise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Verfügung Nr. 72/2023):
| Nummer | Preis pro Minute |
|---|---|
| 0900-0 | 0,49 Euro |
| 0900-1 | 0,69 Euro |
| 0900-2 | 0,99 Euro |
| 0900-3 | 1,49 Euro |
| 0900-4 | 1,69 Euro |
| 0900-5 | 1,99 Euro |
| 0900-6 | 2,29 Euro |
| 0900-7 | 2,49 Euro |
| 0900-8 | 2,99 Euro |
Gesetzliche Grenzen
Das Telekommunikationsgesetz zieht in § 112 klare Linien für Premium-Dienste, Kurzwahldienste und Auskunftsdienste:
- Zeitabhängig abgerechnete Verbindungen dürfen höchstens 3 Euro pro Minute kosten, abgerechnet im 60-Sekunden-Takt.
- Zeitunabhängig abgerechnete Leistungen dürfen höchstens 30 Euro pro Verbindung kosten.
- Über diese Grenzen hinaus darf nur abgerechnet werden, wenn Du Dich vor der Inanspruchnahme gegenüber dem Anbieter durch ein geeignetes Verfahren legitimiert hast.
- Nach § 113 TKG muss eine zeitabhängig abgerechnete Verbindung nach 60 Minuten getrennt werden; auch hier gibt es eine Ausnahme bei Legitimation.
Preisansage vor dem Gespräch
Bei sprachgestützten Premium-Diensten muss der Preis vor Beginn der Entgeltpflicht angesagt werden (§ 110 TKG), spätestens drei Sekunden vorher. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, wer ansagt: Bei Anrufen aus dem Mobilfunk ist es der Betreiber des Mobilfunknetzes, bei Anrufen aus dem Festnetz der Netzbetreiber, in dessen Netz die Premium-Nummer geschaltet ist. Fehlt die Preisansage, musst Du nach § 116 TKG insoweit nicht zahlen.
Wer bekommt 0900-Nummern?
Die Bundesnetzagentur teilt 0900-Rufnummern einzeln an Inhalteanbieter zu. Antragsteller ohne Sitz in Deutschland müssen einen Zustellungsbevollmächtigten mit Anschrift in Deutschland benennen. Alle Zuteilungen sind nach § 118 TKG in einer Datenbank erfasst, über die sich der Verantwortliche eines Dienstes ermitteln lässt. Das hilft Dir, wenn Du eine Rechnung nicht zuordnen kannst.
Anwählprogramme (Dialer), über die Inhalte neben der Telefonleistung abgerechnet werden, sind nach § 114 Absatz 1 TKG unzulässig.
Wann Du nicht zahlen musst
Nach § 116 TKG bist Du zur Zahlung eines Entgelts nicht verpflichtet, wenn und soweit der Anbieter gegen zentrale Schutzregeln verstoßen hat. Dazu gehören eine fehlende oder zu späte Preisansage, überschrittene Preishöchstgrenzen, eine Verbindung, die entgegen § 113 nicht nach 60 Minuten getrennt wurde, ein unzulässiges Anwählprogramm (Dialer) und Verstöße gegen die Regeln zu Warteschleifen. Wenn Du einen solchen Fall vermutest, widersprich der Rechnung schriftlich und nenne den konkreten Verstoß.
Tipps bei Ärger
- Rechnung prüfen: Suche auf Deiner Telefonrechnung nach 0900-Posten und vergleiche den Minutenpreis mit der Tabelle.
- Unbekannte Posten: Frage beim Netzbetreiber nach, welcher Anbieter abrechnet. Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann nach § 117 TKG bei der Bundesnetzagentur Auskunft über Name und Anschrift des Nummern-Inhabers verlangen.
- Verdacht auf Missbrauch: Beschreibungen findest Du unter Rufnummernmissbrauch melden und Ping-Anrufe erkennen.
- Nicht zurückrufen: Rufe unbekannte 0900-Nummern nie zurück, nur weil sie auf Deiner Anrufliste auftauchen.
Zur Abgrenzung: 0180 ist ein Service-Dienst mit niedrigeren Preisen, 0800 ist entgeltfrei.
