Der Nummernbereich 0700 ist für persönliche Rufnummern vorgesehen. Die Idee dahinter ist, dass eine Person oder ein Unternehmen unter einer einzigen Nummer erreichbar bleibt, auch wenn sich Aufenthaltsort, Endgerät oder Anschluss ändern. Im Glossar findest Du den Begriff unter persönliche Rufnummer.
Was das Gesetz unter „persönlich“ versteht
Die Bundesnetzagentur zitiert auf ihrer 0700-Seite die gesetzliche Definition aus § 3 Nr. 46 TKG: Eine persönliche Rufnummer ermöglicht „einen Zugang zu und von allen Telekommunikationsnetzen unter einer Rufnummer“. Anders gesagt: Die Nummer ist nicht an einen Ort oder ein bestimmtes Gerät gebunden. Das unterscheidet sie von einer Ortsnetznummer, bei der die Vorwahl den Ort verrät – etwa 089 für München.
Was kostet ein Anruf bei 0700?
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt nach § 112 Absatz 5 TKG eine Preishöchstgrenze von 0,09 Euro pro Minute für Anrufe zu persönlichen Rufnummern. Die Abrechnung darf höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen. Das ist eine Obergrenze: Was Dein Anbieter tatsächlich berechnet, kann darunter liegen und hängt von Deinem Tarif ab. Ob Dein Vertrag 0700-Nummern in einer Flatrate enthält, steht in der Preisliste Deines Anbieters; allgemeine Aussagen dazu lassen sich nicht treffen.
Gesetzliche Grenzen können sich ändern; maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der Bundesnetzagentur.
Wer bekommt eine 0700-Nummer?
Wer eine solche Nummer schalten lassen möchte, kann bei der Bundesnetzagentur eine Nummer beantragen. Das geht online oder per Papierformular, die Anträge müssen vollständig mit allen Nachweisen eingehen. Rechtsgrundlage für Zuteilung und Nutzung sind die Zuteilungsregeln, die als Nummernplan im Sinne von § 1 der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung gelten.
Abgrenzung zu ähnlichen Nummernarten
Ähnlich geregelt sind die 032er-Nummern (nationale Teilnehmerrufnummern). Auch für sie nennt § 112 Absatz 5 TKG dieselbe Obergrenze von 0,09 Euro pro Minute. Sie gehören zu den nicht-geografischen Rufnummern, die keinen Ortsbezug haben. Wie sich nationale Teilnehmerrufnummern von persönlichen Rufnummern unterscheiden, erklärt das Glossar.
Tipps für Anrufer und Nutzer
- Preisliste Deines Anbieters prüfen: Die gesetzliche Grenze schützt Dich vor Überschreitungen, sagt aber nichts über Deinen konkreten Tarif.
- Nicht zurückrufen, wenn Du unsicher bist: Bei unbekannten Nummern auf der Anrufliste hilft zuerst ein Blick auf die Vorwahl. Dort siehst Du, welcher Nummernart sie angehört. Mehr zu auffälligen Anrufen: Unbekannte Nummer – woher kommt der Anruf?
- Werbeanrufe melden: Wenn Du unerwünscht angerufen wirst, findest Du Hinweise unter Werbeanrufe wehren.
- Als Inhaber: Beantrage die Nummer nur über die Bundesnetzagentur und halte alle Nachweise vollständig bereit, damit der Antrag zählt.
Warteschleifen
Nach § 115 TKG dürfen Warteschleifen nur eingesetzt werden, wenn der Anruf zu einer entgeltfreien Rufnummer, zu einer ortsgebundenen Rufnummer (oder einer ihr gleichgestellten), zu einer Mobilfunknummer (015, 016, 017) erfolgt, ein Festpreis pro Verbindung gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife für Dich kostenfrei ist. Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern auf Antrag den ortsgebundenen gleichstellen. Bei einer 0700 bedeutet das: Ohne eine dieser Voraussetzungen ist eine Warteschleife unzulässig.
0700 im Vergleich
Anders als bei 0800 (entgeltfrei) oder 0180 (Service-Dienste mit festgelegten Preisen) steht bei 0700 der Gedanke der Erreichbarkeit unter einer einzigen Nummer im Vordergrund, nicht ein bestimmter Servicezweck.
Was die Vorwahl nicht kann: Sie sagt Dir nur etwas über die Nummernart, nie darüber, wer genau anruft. Aussagen über Personen hinter einer Nummer sind aus der Vorwahl allein nicht möglich.
