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Rufnummer mitnehmen: So klappt die Portierung beim Anbieterwechsel

Du hast beim Anbieterwechsel einen gesetzlichen Anspruch, deine Rufnummer mitzunehmen. Der neue Anbieter leitet die Portierung ein, der Anschluss darf höchstens einen Arbeitstag ausfallen.

Redaktion Telefonbuch.netAktualisiert 08.10.2026
Rufnummer mitnehmen: So klappt die Portierung beim Anbieterwechsel

Eine neue Nummer bedeutet Aufwand: Freunde, Banken, Ärzte und Firmen müssen informiert werden. Zum Glück musst du das beim Wechsel des Telefonanbieters nicht in Kauf nehmen. Dein Recht, die Rufnummer mitzunehmen, ist im Telekommunikationsgesetz verankert.

Was Rufnummernportierung bedeutet

Bei der Portierung bleibt deine Rufnummer dieselbe, auch wenn du den Anbieter wechselst. Der Fachbegriff dafür lautet Rufnummernportierung. Das gilt für Mobilfunk und für Festnetznummern. In beiden Fällen läuft die Übertragung im Hintergrund zwischen den Anbietern. Du musst im Normalfall nur dem neuen Anbieter sagen, dass du deine Nummer behalten willst.

Deine Rechte nach § 59 TKG

Die wichtigsten Regeln für den Anbieterwechsel stehen in § 59 des Telekommunikationsgesetzes:

  • Der neue Anbieter führt den Wechsel. Der Wechsel und die Portierung laufen unter Leitung des aufnehmenden Anbieters. Alter und neuer Anbieter müssen zusammenarbeiten und dürfen den Wechsel nicht verzögern.
  • Höchstens ein Arbeitstag Ausfall. Der Dienst darf beim Wechsel nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden.
  • Entschädigung bei Verzögerung. Für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung kannst du 10 Euro oder 20 Prozent des monatlichen Entgelts verlangen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gilt auch bei verpassten Kundendienst- oder Installationsterminen.
  • Mobilfunk jederzeit, Festnetz bis zu einem Monat nach Vertragsende. Mobilfunkkunden können die Portierung jederzeit verlangen, bei anderen Anschlüssen kannst du die Rufnummernmitnahme bis zu einen Monat nach Vertragsende beantragen.
  • Kosten gedeckelt. Die Bundesnetzagentur begrenzt einmalige Entgelte für Wechsel und Portierung. Frage vor dem Antrag nach, ob und in welcher Höhe Kosten entstehen.

Diese Hinweise sind eine Zusammenfassung des Gesetzes und keine Rechtsberatung. Den vollen Text findest du im Telekommunikationsgesetz auf gesetze-im-internet.de.

Schritt für Schritt zur mitgenommenen Nummer

  1. Vertragsende prüfen: Schau nach, wann dein Vertrag endet und welche Kündigungsfrist gilt. Kündige am besten erst, wenn der neue Vertrag sicher ist, oder lass den neuen Anbieter die Kündigung veranlassen, wenn er das anbietet.
  2. Neuen Vertrag abschließen: Gib bei der Bestellung an, dass du deine Rufnummer mitnehmen möchtest.
  3. Daten bereithalten: Du brauchst deinen Namen und die Rufnummer. Bei Mobilfunk oft auch die Kartennummer (SIM) oder das Kundenkennwort, bei Prepaid-Karten manchmal das Guthaben.
  4. Wunschtermin festlegen: Der Anbieter vereinbart den Termin mit dem alten Anbieter. Plane den Wechsel so, dass du nicht auf einen wichtigen Anruf angewiesen bist.
  5. Ausfall dokumentieren: Fällt dein Anschluss länger als einen Arbeitstag aus, halte Datum und Uhrzeit fest und fordere die Entschädigung ein.
  6. Altvertrag prüfen: Kontrolliere, ob der alte Anbieter nach Vertragsende keine zu hohen Beträge abbucht.

Worauf du achten solltest

Festnetz und Mobilfunk sind getrennte Welten

Nach den Hinweisen zu § 59 TKG hat die Portierung geografische und dienstbezogene Grenzen. Eine Festnetznummer lässt sich in der Regel nicht in eine Handynummer umwandeln und umgekehrt. Zudem gehört eine Ortsnetznummer zu einem bestimmten Ortsnetz. Wenn du in eine andere Stadt ziehst, fragst du deinen Anbieter, ob die alte Nummer weitergenutzt werden kann. Das hängt vom Anbieter und von den Regeln des Ortsnetzes ab. Mehr dazu findest du im Ratgeber Festnetznummer ohne Festnetz.

Die Vorwahl verrät nicht mehr den Anbieter

Nach einer Portierung gehört eine Nummer nicht mehr zu dem Netz, dessen Vorwahl sie ursprünglich hatte. Eine Nummer mit 0171 muss also nicht mehr im Netz des ursprünglichen Betreibers liegen. Mehr dazu liest du im Ratgeber Vorwahl beim Handy.

Rufnummer mitnehmen beim Umzug

Ein Umzug ist ein häufiger Grund für den Wechsel. Für Mobilfunknummern spielt der Wohnort keine Rolle, hier nimmst du die Nummer einfach mit. Bei Festnetznummern ist die Sache komplizierter, weil sie einem Ortsnetz zugeordnet sind. Ziehst du innerhalb des Ortsnetzes um, bleibt die Nummer in der Regel gleich. Ziehst du in ein anderes Ortsnetz, hängt es vom Anbieter ab, ob du die alte Nummer behalten kannst oder eine neue bekommst. Frage deshalb, bevor du den Umzug beim Anbieter anmeldest, schriftlich nach.

Wenn du die neue Nummer bekommst, lohnt eine Weiterleitung: Manche Anbieter schalten für einige Zeit eine Ansage mit der neuen Nummer auf die alte. Dein neuer Eintrag im Telefonbuch kann zudem veröffentlicht werden. Wie du das regelst, steht im Ratgeber Telefonbucheintrag ändern oder löschen.

Checkliste nach der Portierung

  • Funktioniert die Nummer für ein- und ausgehende Anrufe? Rufe von einem zweiten Gerät aus an.
  • Stimmen Rufnummernanzeige und Mailbox?
  • Wurden Zusatzdienste wie Rufumleitung oder Anrufsperren neu eingerichtet?
  • Ist die Nummer bei Messenger-Diensten und wichtigen Konten weiterhin korrekt hinterlegt?
  • Hat der alte Anbieter den Vertrag beendet und die Abbuchungen eingestellt?

Wie lange dauert eine Portierung?

Das Gesetz legt nur fest, dass die Versorgung nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden darf. In der Praxis planst du den Wechsel am besten auf einen Termin zu Beginn der Woche und nicht kurz vor einem Feiertag. So bleibt im Fall von Problemen Zeit, sie während der üblichen Servicezeiten zu klären. Wenn du die Nummer beruflich brauchst, richte vorher eine Rufweiterleitung auf ein anderes Telefon ein.

Was mit deiner alten SIM-Karte passiert

Bei Mobilfunk bekommst du vom neuen Anbieter eine neue SIM-Karte oder eine eSIM. Die Nummer wird am vereinbarten Tag auf die neue Karte umgeschaltet. Bis dahin nutzt du weiter die alte Karte. Wirf sie nicht vorzeitig weg und deaktiviere sie nicht selbst, bevor die neue funktioniert. Achte bei Prepaid-Karten darauf, dass Restguthaben zurückgefordert werden kann. Frage deinen alten Anbieter nach den Bedingungen.

Rufnummern im Unternehmen

Für Unternehmen mit Telefonanlage und Durchwahlen gelten dieselben Grundsätze. Zusätzlich solltest du klären, ob die gesamte Rufnummernblock-Portierung geplant ist und wie die Anlage am neuen Anschluss konfiguriert wird. Plane einen Testtermin ein. Viele Anbieter bieten für die Umschaltung feste Zeitfenster an.

Typische Probleme und Lösungen

Problem Was du tun kannst
Der alte Anbieter verweigert die Freigabe Beim neuen Anbieter melden, schriftlich auf den Anspruch aus § 59 TKG verweisen
Anschluss fällt länger als einen Arbeitstag aus Entschädigung verlangen, Zeiten notieren
Daten stimmen nicht überein Name, Adresse und Rufnummer genau wie im Altvertrag angeben
Frist verpasst Bei Festnetz Frist von einem Monat nach Vertragsende beachten, notfalls Anbieter ansprechen

Hilft das nicht weiter, kannst du dich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie ist für die Regeln zum Anbieterwechsel zuständig.

Häufige Fragen

Wie lange darf mein Anschluss beim Anbieterwechsel ausfallen?
Nach § 59 TKG darf die Versorgung höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Für weitere Arbeitstage kann Entschädigung verlangt werden.
Kann ich meine Festnetznummer in ein anderes Ortsnetz mitnehmen?
Das hängt vom Anbieter und vom Ortsnetz ab. Die Portierung unterliegt geografischen Grenzen. Frage deinen neuen Anbieter vor dem Umzug.
Bis wann muss ich die Portierung beantragen?
Bei Mobilfunk jederzeit, bei Festnetz bis zu einem Monat nach Vertragsende. Am einfachsten gibst du den Wunsch direkt bei Vertragsabschluss an.
Quellen: § 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme; Bundesnetzagentur – Nummerierung.